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SaferYou: Cyber- und Internet-Schutz von ARAG im Überblick

Auf dieser Seite beschreiben wir das Produkt SaferYou: welche Leistungen die Tarife enthalten, wo die Grenzen liegen und was im Ernstfall gilt. Kurz zum Kontext: Eine Cyberversicherung kann bei bestimmten Schäden im Internet helfen, ersetzt aber keine Vorsorge.

SaferYou

Internetversicherung für Privatpersonen und Familien

Versicherer: ARAG SE

Was ist grundsätzlich abgedeckt?

SaferYou basiert auf den ARAG-Tarifen web@ktiv Basis, Komfort und Premium. Kern ist ein Rechtsschutz für die private Internetnutzung. Ab Komfort kommen finanzielle Entschädigungen mit eigenen, deutlich niedrigeren Grenzen hinzu, in Premium zusätzlich ein Elektronik-Schutz.

  • A · Rechtsschutz

    Anwalts- und Verfahrenskosten bei Streit rund um die private Internetnutzung – in allen Tarifen.

  • B · Finanzielle Eigenschäden

    Ersatz bestimmter Vermögensschäden durch Internetkriminalität – ab Komfort, mit eigenen Grenzen.

  • C · Services

    Telefonische Rechtsberatung, Reputations-Check, Löschdienst und psychologische Soforthilfe.

  • D · Elektronik-Schutz

    Schäden an Smartphone, Laptop, Tablet oder Konsole – nur in Premium.

Die finanziellen Entschädigungsleistungen und der Elektronik-Schutz werden laut Bedingungen von der ARAG Allgemeine Versicherungs-AG als Risikoträger erbracht.

Die Versicherungssumme ist eine Rechtsschutzsumme für Anwalts-, Gerichts- und Verfahrenskosten. Sie ist keine Entschädigungsgrenze für gestohlenes Geld, Onlinebetrug oder Identitätsdiebstahl – dafür gelten die eigenen Sublimits weiter unten.

  • Schadenersatz- und Unterlassungs-RechtsschutzBei Rufschädigung, Identitätsmissbrauch und Missbrauch von Zahlungsmitteln.Welche Grenze gilt? Im Rahmen der Rechtsschutzsumme deines Tarifs.
    Was bedeutet das?
    Du willst Schadenersatz oder Unterlassung durchsetzen, etwa nach Beleidigung in einem sozialen Netzwerk oder wenn jemand mit deinen Daten einkauft.
    Was kann übernommen werden?
    Kosten für Anwalt und Verfahren, einschließlich Unterlassungsansprüchen zur Vorbeugung bei Wiederholungsgefahr.
    Welche Grenze gilt?
    Im Rahmen der Rechtsschutzsumme deines Tarifs.
    Welche Voraussetzung ist relevant?
    Nicht versichert: Rufschädigung in der Onlinepresse und die Abwehr von Schadenersatzansprüchen gegen dich.
  • Aktiver Straf-RechtsschutzAnwaltliche Hilfe, wenn du Strafanzeige erstatten willst.Welche Grenze gilt? Insgesamt bis 1.000 € je Kalenderjahr.
    Was bedeutet das?
    Du willst wegen Rufschädigung oder Identitätsmissbrauchs Strafanzeige erstatten.
    Was kann übernommen werden?
    Die Tätigkeit eines Anwalts für die Strafanzeige.
    Welche Grenze gilt?
    Insgesamt bis 1.000 € je Kalenderjahr.
    Welche Voraussetzung ist relevant?
    Nur für die genannten Anlässe Rufschädigung und Identitätsmissbrauch.
  • Straf-Rechtsschutz zur VerteidigungWenn dir ein Vergehen vorgeworfen wird, etwa Beleidigung.Welche Grenze gilt? Im Rahmen der Rechtsschutzsumme.
    Was bedeutet das?
    Dir wird ein strafrechtliches Vergehen vorgeworfen, zum Beispiel Beleidigung oder unerlaubte Verwertung geschützter Werke.
    Was kann übernommen werden?
    Kosten deiner Verteidigung.
    Welche Grenze gilt?
    Im Rahmen der Rechtsschutzsumme.
    Welche Voraussetzung ist relevant?
    Kein Schutz bei Vorwurf eines Verbrechens. Wird Vorsatz rechtskräftig festgestellt, musst du die Kosten erstatten.
  • Rechtsschutz bei Urheberrechts-AbmahnungenLeistungsumfang je Tarif unterschiedlich.Welche Grenze gilt? Bis 10.000 € je Kalenderjahr.
    Was bedeutet das?
    Du hast als Privatperson eine Abmahnung wegen eines angeblichen Urheberrechtsverstoßes erhalten.
    Was kann übernommen werden?
    Basis: nur anwaltliche Erstberatung bis zur tariflichen Grenze. Komfort: weitergehender außergerichtlicher Schutz. Premium: zusätzlich gerichtlicher Schutz bis zur tariflichen Grenze.
    Welche Grenze gilt?
    Bis 10.000 € je Kalenderjahr.
    Welche Voraussetzung ist relevant?
    Nur für private Abmahnungen.
  • Rechtsschutz bei Online-Verträgenab KomfortStreit aus online geschlossenen Verträgen und mit dem Internetanbieter.Welche Grenze gilt? Im Rahmen der Rechtsschutzsumme.
    Was bedeutet das?
    Zum Beispiel Streit mit einem Onlineshop, deinem Internetprovider, Car-Sharing-Anbietern oder bei kurzzeitiger Vermietung deiner Wohnung.
    Was kann übernommen werden?
    Anwalts- und Verfahrenskosten.
    Welche Grenze gilt?
    Im Rahmen der Rechtsschutzsumme.
    Welche Voraussetzung ist relevant?
    Verträge im eigenen Namen und Interesse; Kurzzeitvermietung maximal vier Wochen im Jahr.
  • Arbeits-Rechtsschutz nach Internetbeiträgenab KomfortWenn ein Internetbeitrag Auslöser eines Arbeitsstreits ist.Welche Grenze gilt? Im Rahmen der Rechtsschutzsumme; bei Aufhebungsvereinbarungen ohne Versicherungsfall bis 1.000 €.
    Was bedeutet das?
    Beispiel: Dir wird wegen einer angeblich rufschädigenden Äußerung in einem sozialen Netzwerk gekündigt.
    Was kann übernommen werden?
    Anwalts- und Verfahrenskosten.
    Welche Grenze gilt?
    Im Rahmen der Rechtsschutzsumme; bei Aufhebungsvereinbarungen ohne Versicherungsfall bis 1.000 €.
    Welche Voraussetzung ist relevant?
    Nur wenn ein Internetbeitrag Auslöser des Streits ist.
  • Telefonische Rechtsberatung (ARAG JuraTel)Erstberatung durch einen Anwalt am Telefon.Welche Grenze gilt? Im Ausland bis 250 € je Beratung, höchstens 500 € je Kalenderjahr.
    Was bedeutet das?
    Eine Rufnummer für eine schnelle anwaltliche Erstberatung, auch zu Rechtsfragen in bestimmten anderen Ländern.
    Was kann übernommen werden?
    Die Vergütung des beratenden Anwalts.
    Welche Grenze gilt?
    Im Ausland bis 250 € je Beratung, höchstens 500 € je Kalenderjahr.
    Welche Voraussetzung ist relevant?
    Erstberatung, keine laufende Vertretung.
  • MediationAußergerichtliche Einigung mit Unterstützung.Welche Grenze gilt? 3.000 € je Mediation, 6.000 € je Kalenderjahr.
    Was bedeutet das?
    Ein Mediator unterstützt eine Einigung ohne Gericht.
    Was kann übernommen werden?
    Kosten der Mediation einschließlich außergerichtlicher Sachverständigenkosten.
    Welche Grenze gilt?
    3.000 € je Mediation, 6.000 € je Kalenderjahr.
    Welche Voraussetzung ist relevant?
    Laut Leistungsübersicht in allen drei Tarifen.

Finanzielle Leistungen mit eigenen Sublimits

Ab Komfort ersetzt die ARAG Allgemeine bestimmte Vermögensschäden durch Internetkriminalität – mit 3.000 € je Fall und 10.000 € je Versicherungsjahr. Diese Grenze ist unabhängig von der Rechtsschutzsumme. Schäden unter 50 € werden nicht ersetzt.

  • Datenbeschädigung durch Schadsoftwareab KomfortKosten für den Versuch, Daten wiederherzustellen.Welche Grenze gilt? Teil der Grenze von 3.000 € je Fall und 10.000 € je Versicherungsjahr.
    Was bedeutet das?
    Ein Dritter hat Schadsoftware auf deinem Gerät installiert und private Daten sind verloren oder beschädigt.
    Was kann übernommen werden?
    Kosten für den Versuch der Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung privater Daten.
    Welche Grenze gilt?
    Teil der Grenze von 3.000 € je Fall und 10.000 € je Versicherungsjahr.
    Welche Voraussetzung ist relevant?
    Kein Anspruch auf erfolgreiche Rettung; Raubkopien und unberechtigt genutzte Software sind ausgeschlossen.

Cybermobbing und Reputation

  • Reputations-CheckDas Netz wird nach rufschädigenden Inhalten durchsucht.Welche Grenze gilt? Bis 100 € je Prüfung, bis 1.000 € je Kalenderjahr.
    Was bedeutet das?
    Ein spezialisierter Dienstleister sucht nach kompromittierenden Fotos oder sensiblen Daten und löscht sie auf Wunsch.
    Was kann übernommen werden?
    Kosten des benannten Dienstleisters.
    Welche Grenze gilt?
    Bis 100 € je Prüfung, bis 1.000 € je Kalenderjahr.
    Welche Voraussetzung ist relevant?
    Der Dienstleister wird von der ARAG benannt.
  • LöschdienstHilfe beim Entfernen rufschädigender Inhalte.Welche Grenze gilt? Bis 100 € je Versicherungsfall, bis 1.000 € je Kalenderjahr.
    Was bedeutet das?
    Zum Beispiel Recherche und Hilfe, um Verantwortliche oder Ansprechpartner für die Löschung zu finden.
    Was kann übernommen werden?
    Kosten eines spezialisierten Dienstleisters.
    Welche Grenze gilt?
    Bis 100 € je Versicherungsfall, bis 1.000 € je Kalenderjahr.
    Welche Voraussetzung ist relevant?
    Gilt auch für Inhalte, die bis zu fünf Jahre vor Vertragsbeginn veröffentlicht wurden.
  • Psychologische Soforthilfe nach CybermobbingTelefonische Hilfe durch Psychologen oder Psychotherapeuten.Welche Grenze gilt? Umfang laut ARB § 5 (6) f.
    Was bedeutet das?
    Unterstützung bei der Verarbeitung psychischer Belastungen durch Cybermobbing.
    Was kann übernommen werden?
    Kosten der vermittelten telefonischen Hilfe.
    Welche Grenze gilt?
    Umfang laut ARB § 5 (6) f.
    Welche Voraussetzung ist relevant?
    Telefonische Soforthilfe, keine laufende Therapie.

Identitätsmissbrauch

  • Identitätsmissbrauch: Schaden über dein Kundenkontoab KomfortEin Dritter nutzt dein privates Onlinekundenkonto und belastet dein Konto.Welche Grenze gilt? 3.000 € je Fall, 10.000 € je Versicherungsjahr; Mindestschaden 50 €.
    Was bedeutet das?
    Jemand verwendet ohne Berechtigung dein privates Onlinekundenkonto, und dein Bankkonto wird dauerhaft belastet.
    Was kann übernommen werden?
    Ersatz des Vermögensschadens.
    Welche Grenze gilt?
    3.000 € je Fall, 10.000 € je Versicherungsjahr; Mindestschaden 50 €.
    Welche Voraussetzung ist relevant?
    Nachrangig: Leistet eine andere Versicherung oder ein Bezahldienst, gilt dies zuerst.
  • Neue Dokumente nach Identitätsdiebstahlab KomfortGebühren für neue Zahlungskarten und Ausweisdokumente.Welche Grenze gilt? 250 € je Fall, bis 500 € je Kalenderjahr.
    Was bedeutet das?
    Nach einem Identitätsdiebstahl, zum Beispiel einem gehackten Kundenkonto, musst du Karten oder Ausweise ersetzen.
    Was kann übernommen werden?
    Gebühren für Austausch oder Wiederbeschaffung.
    Welche Grenze gilt?
    250 € je Fall, bis 500 € je Kalenderjahr.
    Welche Voraussetzung ist relevant?
    Voraussetzung ist eine Strafanzeige wegen des Diebstahls deiner Identitätsdaten.

Online-Shopping und Zahlungsmittel

  • Onlinekauf: Ware kommt nicht oder ist unbrauchbarab KomfortErsatz, wenn der Verkäufer trotz Fristsetzung nicht reagiert.Welche Grenze gilt? 3.000 € je Fall, 10.000 € je Versicherungsjahr; Mindestschaden 50 €.
    Was bedeutet das?
    Du hast online eine versendbare Sache für den privaten Gebrauch gekauft und bezahlt, sie kommt nicht oder weicht erheblich ab.
    Was kann übernommen werden?
    Ersatz des Vermögensschadens.
    Welche Grenze gilt?
    3.000 € je Fall, 10.000 € je Versicherungsjahr; Mindestschaden 50 €.
    Welche Voraussetzung ist relevant?
    Du musst deine Rechte (z. B. Widerruf, Mängelrüge) ausgeübt haben; Verkäufer mit Sitz außerhalb des EWR, Gutscheine, Tickets, Downloads und Tiere sind ausgeschlossen.
  • Onlineverkauf: Käufer täuscht Identität vorab KomfortWenn du den Kaufpreis an den echten Kontoinhaber erstatten musst.Welche Grenze gilt? 3.000 € je Fall, 10.000 € je Versicherungsjahr.
    Was bedeutet das?
    Ein Käufer nutzt das Konto einer anderen Person, und du musst den erhaltenen Kaufpreis zurückzahlen.
    Was kann übernommen werden?
    Ersatz des Vermögensschadens.
    Welche Grenze gilt?
    3.000 € je Fall, 10.000 € je Versicherungsjahr.
    Welche Voraussetzung ist relevant?
    Nicht versichert, wenn du die Ware vor Erhalt der Zahlung verschickt hast.
  • Missbräuchliche Kontoverfügung durch Phishingab KomfortNur, wenn die Bank den Ersatz zu Recht abgelehnt hat.Welche Grenze gilt? 3.000 € je Fall, 10.000 € je Versicherungsjahr.
    Was bedeutet das?
    Ein Dritter belastet durch Phishing oder Pharming beim Onlinebanking dein Konto.
    Was kann übernommen werden?
    Der Betrag, den die Bank wegen grober Fahrlässigkeit zu Recht nicht erstattet; bei teilweiser Ablehnung die Differenz.
    Welche Grenze gilt?
    3.000 € je Fall, 10.000 € je Versicherungsjahr.
    Welche Voraussetzung ist relevant?
    Nur privat genutzte Konten bei einer Bankniederlassung in Deutschland; schriftliche Ablehnung der Bank nötig.
  • Rechtsschutz bei Missbrauch von ZahlungsmittelnAnwaltliche Durchsetzung, z. B. nach Kreditkartenmissbrauch.Welche Grenze gilt? Im Rahmen der Rechtsschutzsumme.
    Was bedeutet das?
    Jemand nutzt deine Kreditkartendaten oder elektronisches Geld für Einkäufe.
    Was kann übernommen werden?
    Anwalts- und Verfahrenskosten für deine Ansprüche – kein Ersatz des Geldes selbst.
    Welche Grenze gilt?
    Im Rahmen der Rechtsschutzsumme.
    Welche Voraussetzung ist relevant?
    Teil des Schadenersatz-Rechtsschutzes.

Zusatzleistungen in Komfort und Premium

  • Digitaler Nachlassab KomfortJuristische Hilfe beim Regeln deines digitalen Nachlasses.Welche Grenze gilt? Einmalig bis 500 € während der Vertragsdauer.
    Was bedeutet das?
    Ein Dienstleister oder Anwalt hilft, Konten und Daten für den Todesfall zu regeln.
    Was kann übernommen werden?
    Kosten des benannten Dienstleisters bzw. Anwalts.
    Welche Grenze gilt?
    Einmalig bis 500 € während der Vertragsdauer.
    Welche Voraussetzung ist relevant?
    Ab Komfort.
  • Online-Monitoringab KomfortServiceleistung zur Überwachung bestimmter Daten im Netz.Welche Grenze gilt? Umfang laut aktueller Leistungsbeschreibung.
    Was bedeutet das?
    Ein Service der ARAG, solange der Komfort- oder Premium-Vertrag besteht.
    Was kann übernommen werden?
    Die Serviceleistung selbst.
    Welche Grenze gilt?
    Umfang laut aktueller Leistungsbeschreibung.
    Welche Voraussetzung ist relevant?
    Serviceleistung, kein Versicherungsschutz im engeren Sinn.

Elektronik-Schutz

Im Musterantrag wird der Elektronik-Schutz als eigener Beitragsbestandteil zu Premium ausgewiesen. Ob er enthalten ist, ergibt sich aus deinem Angebot.

In Komfort nicht enthalten – ab Premium.

Wer ist mitversichert?

  • Du selbst und deine minderjährigen Kinder.
  • Unverheiratete volljährige Kinder bis zum ersten dauerhaften Job mit leistungsbezogenem Entgelt oder bis zur Selbstständigkeit.
  • Bei Familiendeckung zusätzlich Ehe- oder Lebenspartner sowie im Haushalt lebende, gemeldete Verwandte.
  • Ob Single- oder Familiendeckung gilt, steht im Versicherungsschein.

Wichtige Grenzen und Voraussetzungen

  • Versichert ist nur die private Internetnutzung; gewerbliche, freiberufliche und sonstige selbstständige Tätigkeiten sind ausgeschlossen (Ausnahme: kleine Nebentätigkeit in Premium).
  • Die Abwehr von Schadenersatzansprüchen gegen dich ist nicht versichert, außer sie beruhen auf einem Vertrag.
  • Rufschädigung in der Onlinepresse ist ausgeschlossen.
  • Finanzielle Entschädigungen erst ab Komfort, mit Mindestschaden 50 € und nachrangig zu anderen Versicherungen und Bezahldiensten.
  • Bei Phishing-Schäden am Bankkonto muss die Bank den Ersatz zuvor schriftlich und zu Recht abgelehnt haben.
  • Der Versicherungsfall muss während der Vertragslaufzeit eintreten; es gelten die Obliegenheiten der Bedingungen.

Was die Versicherung nicht bedeutet

  • Die Rechtsschutzsumme von bis zu 300.000 € ist kein Betrag, den du bei Betrug ausgezahlt bekommst.
  • Gestohlenes Geld wird nicht automatisch ersetzt – nur in den genannten Fällen und bis zu den Sublimits.
  • Die Versicherung ersetzt keine Vorsorge wie MFA, Updates und Backups.
  • Cyberschutz.io prüft deinen Einzelfall nicht und gibt keine Deckungszusage.

Häufige Fragen

Ist die Versicherungssumme von 300.000 € in Premium der Höchstbetrag bei Onlinebetrug?

Nein. Das ist die Rechtsschutzsumme für Anwalts- und Verfahrenskosten. Für finanzielle Schäden durch Internetkriminalität gelten 3.000 € je Fall und 10.000 € je Versicherungsjahr.

Ersetzt Basis Geld nach einem Betrug?

Nein. Basis enthält Rechtsschutz und Services. Finanzielle Entschädigungen gibt es erst ab Komfort.

Brauche ich dafür eine andere ARAG-Versicherung?

Laut Anbieter ist SaferYou eine eigenständige Police. Die Details stehen im aktuellen Angebot.

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Quellen und Stand

  • ARAG Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2026): Leistungsübersicht web@ktiv, Sonderbedingungen 12, 12 a, 12 b, 19 und 19 a
  • ARAG Musterantrag web@ktiv Premium, Stand 03.2026 (nur Struktur, keine Preise übernommen)

Geprüft am 06.10.2026 anhand der Anbieterunterlagen. Maßgeblich sind allein die Bedingungen und dein bzw. Ihr Versicherungsschein.