SaferYou: Cyber- und Internet-Schutz von ARAG im Überblick
Auf dieser Seite beschreiben wir das Produkt SaferYou: welche Leistungen die Tarife enthalten, wo die Grenzen liegen und was im Ernstfall gilt. Kurz zum Kontext: Eine Cyberversicherung kann bei bestimmten Schäden im Internet helfen, ersetzt aber keine Vorsorge.

SaferYou
Internetversicherung für Privatpersonen und Familien
Versicherer: ARAG SE
Was ist grundsätzlich abgedeckt?
SaferYou basiert auf den ARAG-Tarifen web@ktiv Basis, Komfort und Premium. Kern ist ein Rechtsschutz für die private Internetnutzung. Ab Komfort kommen finanzielle Entschädigungen mit eigenen, deutlich niedrigeren Grenzen hinzu, in Premium zusätzlich ein Elektronik-Schutz.
A · Rechtsschutz
Anwalts- und Verfahrenskosten bei Streit rund um die private Internetnutzung – in allen Tarifen.
B · Finanzielle Eigenschäden
Ersatz bestimmter Vermögensschäden durch Internetkriminalität – ab Komfort, mit eigenen Grenzen.
C · Services
Telefonische Rechtsberatung, Reputations-Check, Löschdienst und psychologische Soforthilfe.
D · Elektronik-Schutz
Schäden an Smartphone, Laptop, Tablet oder Konsole – nur in Premium.
Die finanziellen Entschädigungsleistungen und der Elektronik-Schutz werden laut Bedingungen von der ARAG Allgemeine Versicherungs-AG als Risikoträger erbracht.
Die Versicherungssumme ist eine Rechtsschutzsumme für Anwalts-, Gerichts- und Verfahrenskosten. Sie ist keine Entschädigungsgrenze für gestohlenes Geld, Onlinebetrug oder Identitätsdiebstahl – dafür gelten die eigenen Sublimits weiter unten.
Rechtsschutz im digitalen Alltag
Schadenersatz- und Unterlassungs-RechtsschutzBei Rufschädigung, Identitätsmissbrauch und Missbrauch von Zahlungsmitteln.Welche Grenze gilt? Im Rahmen der Rechtsschutzsumme deines Tarifs.
- Was bedeutet das?
- Du willst Schadenersatz oder Unterlassung durchsetzen, etwa nach Beleidigung in einem sozialen Netzwerk oder wenn jemand mit deinen Daten einkauft.
- Was kann übernommen werden?
- Kosten für Anwalt und Verfahren, einschließlich Unterlassungsansprüchen zur Vorbeugung bei Wiederholungsgefahr.
- Welche Grenze gilt?
- Im Rahmen der Rechtsschutzsumme deines Tarifs.
- Welche Voraussetzung ist relevant?
- Nicht versichert: Rufschädigung in der Onlinepresse und die Abwehr von Schadenersatzansprüchen gegen dich.
Aktiver Straf-RechtsschutzAnwaltliche Hilfe, wenn du Strafanzeige erstatten willst.Welche Grenze gilt? Insgesamt bis 1.000 € je Kalenderjahr.
- Was bedeutet das?
- Du willst wegen Rufschädigung oder Identitätsmissbrauchs Strafanzeige erstatten.
- Was kann übernommen werden?
- Die Tätigkeit eines Anwalts für die Strafanzeige.
- Welche Grenze gilt?
- Insgesamt bis 1.000 € je Kalenderjahr.
- Welche Voraussetzung ist relevant?
- Nur für die genannten Anlässe Rufschädigung und Identitätsmissbrauch.
Straf-Rechtsschutz zur VerteidigungWenn dir ein Vergehen vorgeworfen wird, etwa Beleidigung.Welche Grenze gilt? Im Rahmen der Rechtsschutzsumme.
- Was bedeutet das?
- Dir wird ein strafrechtliches Vergehen vorgeworfen, zum Beispiel Beleidigung oder unerlaubte Verwertung geschützter Werke.
- Was kann übernommen werden?
- Kosten deiner Verteidigung.
- Welche Grenze gilt?
- Im Rahmen der Rechtsschutzsumme.
- Welche Voraussetzung ist relevant?
- Kein Schutz bei Vorwurf eines Verbrechens. Wird Vorsatz rechtskräftig festgestellt, musst du die Kosten erstatten.
Rechtsschutz bei Urheberrechts-AbmahnungenLeistungsumfang je Tarif unterschiedlich.Welche Grenze gilt? Bis 10.000 € je Kalenderjahr.
- Was bedeutet das?
- Du hast als Privatperson eine Abmahnung wegen eines angeblichen Urheberrechtsverstoßes erhalten.
- Was kann übernommen werden?
- Basis: nur anwaltliche Erstberatung bis zur tariflichen Grenze. Komfort: weitergehender außergerichtlicher Schutz. Premium: zusätzlich gerichtlicher Schutz bis zur tariflichen Grenze.
- Welche Grenze gilt?
- Bis 10.000 € je Kalenderjahr.
- Welche Voraussetzung ist relevant?
- Nur für private Abmahnungen.
Rechtsschutz bei Online-Verträgenab KomfortStreit aus online geschlossenen Verträgen und mit dem Internetanbieter.Welche Grenze gilt? Im Rahmen der Rechtsschutzsumme.
- Was bedeutet das?
- Zum Beispiel Streit mit einem Onlineshop, deinem Internetprovider, Car-Sharing-Anbietern oder bei kurzzeitiger Vermietung deiner Wohnung.
- Was kann übernommen werden?
- Anwalts- und Verfahrenskosten.
- Welche Grenze gilt?
- Im Rahmen der Rechtsschutzsumme.
- Welche Voraussetzung ist relevant?
- Verträge im eigenen Namen und Interesse; Kurzzeitvermietung maximal vier Wochen im Jahr.
Arbeits-Rechtsschutz nach Internetbeiträgenab KomfortWenn ein Internetbeitrag Auslöser eines Arbeitsstreits ist.Welche Grenze gilt? Im Rahmen der Rechtsschutzsumme; bei Aufhebungsvereinbarungen ohne Versicherungsfall bis 1.000 €.
- Was bedeutet das?
- Beispiel: Dir wird wegen einer angeblich rufschädigenden Äußerung in einem sozialen Netzwerk gekündigt.
- Was kann übernommen werden?
- Anwalts- und Verfahrenskosten.
- Welche Grenze gilt?
- Im Rahmen der Rechtsschutzsumme; bei Aufhebungsvereinbarungen ohne Versicherungsfall bis 1.000 €.
- Welche Voraussetzung ist relevant?
- Nur wenn ein Internetbeitrag Auslöser des Streits ist.
Telefonische Rechtsberatung (ARAG JuraTel)Erstberatung durch einen Anwalt am Telefon.Welche Grenze gilt? Im Ausland bis 250 € je Beratung, höchstens 500 € je Kalenderjahr.
- Was bedeutet das?
- Eine Rufnummer für eine schnelle anwaltliche Erstberatung, auch zu Rechtsfragen in bestimmten anderen Ländern.
- Was kann übernommen werden?
- Die Vergütung des beratenden Anwalts.
- Welche Grenze gilt?
- Im Ausland bis 250 € je Beratung, höchstens 500 € je Kalenderjahr.
- Welche Voraussetzung ist relevant?
- Erstberatung, keine laufende Vertretung.
MediationAußergerichtliche Einigung mit Unterstützung.Welche Grenze gilt? 3.000 € je Mediation, 6.000 € je Kalenderjahr.
- Was bedeutet das?
- Ein Mediator unterstützt eine Einigung ohne Gericht.
- Was kann übernommen werden?
- Kosten der Mediation einschließlich außergerichtlicher Sachverständigenkosten.
- Welche Grenze gilt?
- 3.000 € je Mediation, 6.000 € je Kalenderjahr.
- Welche Voraussetzung ist relevant?
- Laut Leistungsübersicht in allen drei Tarifen.
Finanzielle Leistungen mit eigenen Sublimits
Ab Komfort ersetzt die ARAG Allgemeine bestimmte Vermögensschäden durch Internetkriminalität – mit 3.000 € je Fall und 10.000 € je Versicherungsjahr. Diese Grenze ist unabhängig von der Rechtsschutzsumme. Schäden unter 50 € werden nicht ersetzt.
Datenbeschädigung durch Schadsoftwareab KomfortKosten für den Versuch, Daten wiederherzustellen.Welche Grenze gilt? Teil der Grenze von 3.000 € je Fall und 10.000 € je Versicherungsjahr.
- Was bedeutet das?
- Ein Dritter hat Schadsoftware auf deinem Gerät installiert und private Daten sind verloren oder beschädigt.
- Was kann übernommen werden?
- Kosten für den Versuch der Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung privater Daten.
- Welche Grenze gilt?
- Teil der Grenze von 3.000 € je Fall und 10.000 € je Versicherungsjahr.
- Welche Voraussetzung ist relevant?
- Kein Anspruch auf erfolgreiche Rettung; Raubkopien und unberechtigt genutzte Software sind ausgeschlossen.
Cybermobbing und Reputation
Reputations-CheckDas Netz wird nach rufschädigenden Inhalten durchsucht.Welche Grenze gilt? Bis 100 € je Prüfung, bis 1.000 € je Kalenderjahr.
- Was bedeutet das?
- Ein spezialisierter Dienstleister sucht nach kompromittierenden Fotos oder sensiblen Daten und löscht sie auf Wunsch.
- Was kann übernommen werden?
- Kosten des benannten Dienstleisters.
- Welche Grenze gilt?
- Bis 100 € je Prüfung, bis 1.000 € je Kalenderjahr.
- Welche Voraussetzung ist relevant?
- Der Dienstleister wird von der ARAG benannt.
LöschdienstHilfe beim Entfernen rufschädigender Inhalte.Welche Grenze gilt? Bis 100 € je Versicherungsfall, bis 1.000 € je Kalenderjahr.
- Was bedeutet das?
- Zum Beispiel Recherche und Hilfe, um Verantwortliche oder Ansprechpartner für die Löschung zu finden.
- Was kann übernommen werden?
- Kosten eines spezialisierten Dienstleisters.
- Welche Grenze gilt?
- Bis 100 € je Versicherungsfall, bis 1.000 € je Kalenderjahr.
- Welche Voraussetzung ist relevant?
- Gilt auch für Inhalte, die bis zu fünf Jahre vor Vertragsbeginn veröffentlicht wurden.
Psychologische Soforthilfe nach CybermobbingTelefonische Hilfe durch Psychologen oder Psychotherapeuten.Welche Grenze gilt? Umfang laut ARB § 5 (6) f.
- Was bedeutet das?
- Unterstützung bei der Verarbeitung psychischer Belastungen durch Cybermobbing.
- Was kann übernommen werden?
- Kosten der vermittelten telefonischen Hilfe.
- Welche Grenze gilt?
- Umfang laut ARB § 5 (6) f.
- Welche Voraussetzung ist relevant?
- Telefonische Soforthilfe, keine laufende Therapie.
Identitätsmissbrauch
Identitätsmissbrauch: Schaden über dein Kundenkontoab KomfortEin Dritter nutzt dein privates Onlinekundenkonto und belastet dein Konto.Welche Grenze gilt? 3.000 € je Fall, 10.000 € je Versicherungsjahr; Mindestschaden 50 €.
- Was bedeutet das?
- Jemand verwendet ohne Berechtigung dein privates Onlinekundenkonto, und dein Bankkonto wird dauerhaft belastet.
- Was kann übernommen werden?
- Ersatz des Vermögensschadens.
- Welche Grenze gilt?
- 3.000 € je Fall, 10.000 € je Versicherungsjahr; Mindestschaden 50 €.
- Welche Voraussetzung ist relevant?
- Nachrangig: Leistet eine andere Versicherung oder ein Bezahldienst, gilt dies zuerst.
Neue Dokumente nach Identitätsdiebstahlab KomfortGebühren für neue Zahlungskarten und Ausweisdokumente.Welche Grenze gilt? 250 € je Fall, bis 500 € je Kalenderjahr.
- Was bedeutet das?
- Nach einem Identitätsdiebstahl, zum Beispiel einem gehackten Kundenkonto, musst du Karten oder Ausweise ersetzen.
- Was kann übernommen werden?
- Gebühren für Austausch oder Wiederbeschaffung.
- Welche Grenze gilt?
- 250 € je Fall, bis 500 € je Kalenderjahr.
- Welche Voraussetzung ist relevant?
- Voraussetzung ist eine Strafanzeige wegen des Diebstahls deiner Identitätsdaten.
Online-Shopping und Zahlungsmittel
Onlinekauf: Ware kommt nicht oder ist unbrauchbarab KomfortErsatz, wenn der Verkäufer trotz Fristsetzung nicht reagiert.Welche Grenze gilt? 3.000 € je Fall, 10.000 € je Versicherungsjahr; Mindestschaden 50 €.
- Was bedeutet das?
- Du hast online eine versendbare Sache für den privaten Gebrauch gekauft und bezahlt, sie kommt nicht oder weicht erheblich ab.
- Was kann übernommen werden?
- Ersatz des Vermögensschadens.
- Welche Grenze gilt?
- 3.000 € je Fall, 10.000 € je Versicherungsjahr; Mindestschaden 50 €.
- Welche Voraussetzung ist relevant?
- Du musst deine Rechte (z. B. Widerruf, Mängelrüge) ausgeübt haben; Verkäufer mit Sitz außerhalb des EWR, Gutscheine, Tickets, Downloads und Tiere sind ausgeschlossen.
Onlineverkauf: Käufer täuscht Identität vorab KomfortWenn du den Kaufpreis an den echten Kontoinhaber erstatten musst.Welche Grenze gilt? 3.000 € je Fall, 10.000 € je Versicherungsjahr.
- Was bedeutet das?
- Ein Käufer nutzt das Konto einer anderen Person, und du musst den erhaltenen Kaufpreis zurückzahlen.
- Was kann übernommen werden?
- Ersatz des Vermögensschadens.
- Welche Grenze gilt?
- 3.000 € je Fall, 10.000 € je Versicherungsjahr.
- Welche Voraussetzung ist relevant?
- Nicht versichert, wenn du die Ware vor Erhalt der Zahlung verschickt hast.
Missbräuchliche Kontoverfügung durch Phishingab KomfortNur, wenn die Bank den Ersatz zu Recht abgelehnt hat.Welche Grenze gilt? 3.000 € je Fall, 10.000 € je Versicherungsjahr.
- Was bedeutet das?
- Ein Dritter belastet durch Phishing oder Pharming beim Onlinebanking dein Konto.
- Was kann übernommen werden?
- Der Betrag, den die Bank wegen grober Fahrlässigkeit zu Recht nicht erstattet; bei teilweiser Ablehnung die Differenz.
- Welche Grenze gilt?
- 3.000 € je Fall, 10.000 € je Versicherungsjahr.
- Welche Voraussetzung ist relevant?
- Nur privat genutzte Konten bei einer Bankniederlassung in Deutschland; schriftliche Ablehnung der Bank nötig.
Rechtsschutz bei Missbrauch von ZahlungsmittelnAnwaltliche Durchsetzung, z. B. nach Kreditkartenmissbrauch.Welche Grenze gilt? Im Rahmen der Rechtsschutzsumme.
- Was bedeutet das?
- Jemand nutzt deine Kreditkartendaten oder elektronisches Geld für Einkäufe.
- Was kann übernommen werden?
- Anwalts- und Verfahrenskosten für deine Ansprüche – kein Ersatz des Geldes selbst.
- Welche Grenze gilt?
- Im Rahmen der Rechtsschutzsumme.
- Welche Voraussetzung ist relevant?
- Teil des Schadenersatz-Rechtsschutzes.
Zusatzleistungen in Komfort und Premium
Digitaler Nachlassab KomfortJuristische Hilfe beim Regeln deines digitalen Nachlasses.Welche Grenze gilt? Einmalig bis 500 € während der Vertragsdauer.
- Was bedeutet das?
- Ein Dienstleister oder Anwalt hilft, Konten und Daten für den Todesfall zu regeln.
- Was kann übernommen werden?
- Kosten des benannten Dienstleisters bzw. Anwalts.
- Welche Grenze gilt?
- Einmalig bis 500 € während der Vertragsdauer.
- Welche Voraussetzung ist relevant?
- Ab Komfort.
Online-Monitoringab KomfortServiceleistung zur Überwachung bestimmter Daten im Netz.Welche Grenze gilt? Umfang laut aktueller Leistungsbeschreibung.
- Was bedeutet das?
- Ein Service der ARAG, solange der Komfort- oder Premium-Vertrag besteht.
- Was kann übernommen werden?
- Die Serviceleistung selbst.
- Welche Grenze gilt?
- Umfang laut aktueller Leistungsbeschreibung.
- Welche Voraussetzung ist relevant?
- Serviceleistung, kein Versicherungsschutz im engeren Sinn.
Elektronik-Schutz
Im Musterantrag wird der Elektronik-Schutz als eigener Beitragsbestandteil zu Premium ausgewiesen. Ob er enthalten ist, ergibt sich aus deinem Angebot.
In Komfort nicht enthalten – ab Premium.
Wer ist mitversichert?
- Du selbst und deine minderjährigen Kinder.
- Unverheiratete volljährige Kinder bis zum ersten dauerhaften Job mit leistungsbezogenem Entgelt oder bis zur Selbstständigkeit.
- Bei Familiendeckung zusätzlich Ehe- oder Lebenspartner sowie im Haushalt lebende, gemeldete Verwandte.
- Ob Single- oder Familiendeckung gilt, steht im Versicherungsschein.
Wichtige Grenzen und Voraussetzungen
- Versichert ist nur die private Internetnutzung; gewerbliche, freiberufliche und sonstige selbstständige Tätigkeiten sind ausgeschlossen (Ausnahme: kleine Nebentätigkeit in Premium).
- Die Abwehr von Schadenersatzansprüchen gegen dich ist nicht versichert, außer sie beruhen auf einem Vertrag.
- Rufschädigung in der Onlinepresse ist ausgeschlossen.
- Finanzielle Entschädigungen erst ab Komfort, mit Mindestschaden 50 € und nachrangig zu anderen Versicherungen und Bezahldiensten.
- Bei Phishing-Schäden am Bankkonto muss die Bank den Ersatz zuvor schriftlich und zu Recht abgelehnt haben.
- Der Versicherungsfall muss während der Vertragslaufzeit eintreten; es gelten die Obliegenheiten der Bedingungen.
Was die Versicherung nicht bedeutet
- Die Rechtsschutzsumme von bis zu 300.000 € ist kein Betrag, den du bei Betrug ausgezahlt bekommst.
- Gestohlenes Geld wird nicht automatisch ersetzt – nur in den genannten Fällen und bis zu den Sublimits.
- Die Versicherung ersetzt keine Vorsorge wie MFA, Updates und Backups.
- Cyberschutz.io prüft deinen Einzelfall nicht und gibt keine Deckungszusage.
Häufige Fragen
Ist die Versicherungssumme von 300.000 € in Premium der Höchstbetrag bei Onlinebetrug?
Nein. Das ist die Rechtsschutzsumme für Anwalts- und Verfahrenskosten. Für finanzielle Schäden durch Internetkriminalität gelten 3.000 € je Fall und 10.000 € je Versicherungsjahr.
Ersetzt Basis Geld nach einem Betrug?
Nein. Basis enthält Rechtsschutz und Services. Finanzielle Entschädigungen gibt es erst ab Komfort.
Brauche ich dafür eine andere ARAG-Versicherung?
Laut Anbieter ist SaferYou eine eigenständige Police. Die Details stehen im aktuellen Angebot.
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Quellen und Stand
- ARAG Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2026): Leistungsübersicht web@ktiv, Sonderbedingungen 12, 12 a, 12 b, 19 und 19 a
- ARAG Musterantrag web@ktiv Premium, Stand 03.2026 (nur Struktur, keine Preise übernommen)
Geprüft am 06.10.2026 anhand der Anbieterunterlagen. Maßgeblich sind allein die Bedingungen und dein bzw. Ihr Versicherungsschein.