Hiscox CyberClear: Cyberversicherung für Unternehmen im Überblick
Auf dieser Seite beschreiben wir das Produkt Hiscox CyberClear: welche Bausteine enthalten oder optional sind, wo Grenzen liegen und welche Voraussetzungen gelten. Kurz zum Kontext: Eine Cyberversicherung kann Folgen eines Vorfalls abfedern; technische Vorsorge bleibt Voraussetzung.

Hiscox CyberClear
Eigenständige Cyberversicherung für Unternehmen
Versicherer: Hiscox SA, Niederlassung für Deutschland
Versicherte Ereignisse
CyberClear schützt bei vier Gruppen versicherter Ereignisse. Neben Präventions- und Assistance-Leistungen umfasst die Grunddeckung Eigenschäden und eine Cyber-Haftpflicht. Weitere Bausteine gelten nur, wenn sie im Versicherungsschein mit einer Entschädigungsgrenze vereinbart sind.
Auf Cyberschutz.io für Freelancer, kleine Dienstleister, Onlineshops sowie kleine und mittlere Unternehmen.
- I.1
Netzwerksicherheitsverletzung
Zum Beispiel Hackerangriff, Schadsoftware oder unberechtigter Zugriff auf IT-Systeme.
- I.2
Bedien- und Programmierfehler
Fehler bei Bedienung oder Programmierung, die zu einem Schaden an Daten oder Systemen führen.
- I.3
Datenrechtsverletzung
Verletzung von Datenschutz- oder Geheimhaltungspflichten, etwa wenn Kundendaten abfließen.
- I.4
Cyber-Erpressung
Drohung mit einer Netzwerksicherheits- oder Datenrechtsverletzung, verbunden mit einer Lösegeldforderung.
Leistungen in drei Phasen
Vor dem Vorfall
Präventionsleistungen
Zugriff unabhängig von einem Schadenfall, laut Versicherungsschein-Beiblatt bzw. Kundenportal.
Ziffer II.1.2
Cyber-Krisenplan
Vorlage, um im Ernstfall strukturiert zu handeln.
Ziffer II.1.2
Cyber-Training für Mitarbeitende
Schulung für Ihr Team, ergänzt um die Hiscox Business Academy.
Ziffer II.1.2
Im Verdachts- oder Krisenfall
Soforthilfe im Notfall
Krisendienstleister bei konkreter Risikolage: Experteneinschätzung, Empfehlungen für Sofortmaßnahmen, erste Bewertung. Ohne Selbstbehalt und ohne Anrechnung auf die Versicherungssumme.
Ziffer II.1.1
Krisenmanagement
Kosten für Krisendienstleister, weitere externe Dienstleister und interne Mehrkosten.
Ziffer II.2.1
IT-Forensik
Ermittlung von Ursache und Umfang des Vorfalls.
Ziffer II.2.2
Rechtsberatung
Zum Beispiel zu Melde- und Informationspflichten.
Ziffer II.2.3
Lösegeld bei Cyber-Erpressung
Ersatz des gezahlten Lösegelds sowie Betreuung bei der Abwicklung.
Ziffer II.2.9
Psychologische Beratung
Für Mitarbeitende nach einem Cyberereignis, bis zu fünf Sitzungen.
Ziffer II.2.19
Nach dem Vorfall
Wiederherstellung
Wiederherstellung von Daten und Systemen; für IT-Hardware gilt eine eigene Grenze laut Versicherungsschein.
Ziffer II.2.5
PR-Maßnahmen
Kosten, um einen Reputationsschaden zu begrenzen.
Ziffer II.2.4
Benachrichtigung und behördliche Meldung
Benachrichtigung Betroffener, behördliche Meldeverfahren und Callcenter für Rückfragen.
Ziffer II.2.6
Cyber-Haftpflicht
Erfüllung berechtigter und Abwehr unberechtigter Ansprüche Dritter.
Ziffer II.3.1
Behördliche und rechtliche Unterstützung
Abwehrkosten in behördlichen Verfahren und Strafrechtsschutz.
Ziffer II.3.2, II.2.12
Sicherheitsanalyse
Analyse der ausgenutzten Schwachstelle und Empfehlungen zur Verbesserung.
Ziffer II.2.16
Weitere belegte Leistungen
U. a. Kreditüberwachung für Betroffene, Schadenminderungskosten, Vertragsstrafen gegenüber E-Payment-Dienstleistern und Medienhaftpflicht.
Ziffer II.2.15, II.2.17, II.3.5, II.3.6
Optional bzw. nur bei entsprechender Vereinbarung im Versicherungsschein
Cyber-Diebstahl
Abfluss von Geldern oder Waren durch eine Netzwerksicherheitsverletzung.
Ziffer II.2.7
Cyber-Betrug / CEO-Fraud
Fake-President- und Lieferantenbetrug infolge einer Netzwerksicherheitsverletzung; Strafanzeige und Rückholversuch sind Pflicht.
Ziffer II.2.8
E-Discovery
Herausgabe elektronischer Informationen, etwa nach US-Verfahrensrecht.
Ziffer II.2.13
Forderungsausfall nach Zahlungsmanipulation
Wenn Kunden wegen gefälschter Bankdaten aus Ihrem Netzwerk an Angreifer zahlen.
Ziffer II.2.18
Cyber-Betriebsunterbrechung
Betriebsunterbrechung On-Premises
Ertragsausfall, wenn Ihre eigenen IT-Systeme ausfallen – optional ergänzbar um technische Probleme.
Ziffer II.4.1, II.4.1.4
Betriebsunterbrechung bei Cloud-Ausfall
Ertragsausfall, wenn Systeme eines bezahlten externen Dienstleisters ausfallen.
Ziffer II.4.2
Für beide Varianten gibt es Sideletter mit pauschaler Tagessatzentschädigung. Sie ersetzen die Regelung der Bedingungen nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind; beim Cloud-Ausfall muss der Dienstleister dann mindestens ISO-27001-zertifiziert oder als Tier-3-Rechenzentrum eingestuft sein. Es gelten zeitlicher Selbstbehalt und Haftzeit laut Versicherungsschein.
Wichtige Grenzen und Voraussetzungen
- Vor dem Vorfall sind Obliegenheiten zu erfüllen, insbesondere Datensicherung, Patchmanagement und der Umgang mit Altsystemen.
- Nach einem Vorfall: unverzügliche Anzeige, Weisungen des Versicherers befolgen.
- Ausgeschlossen sind unter anderem Vorsatz, Krieg und Cyber-Operationen, Ausfälle technischer Infrastruktur, Sach- und Personenschäden sowie Vertragserfüllung.
- Versicherungssummen, Selbstbehalte und Grenzen ergeben sich aus dem Versicherungsschein.
- Wahrheitsgemäße Angaben im Antrag sind Pflicht; Verstöße können den Schutz gefährden (§ 19 VVG).
Häufige Fragen
Ist CEO-Fraud automatisch versichert?
Nein. Cyber-Betrug gilt nur, wenn im Versicherungsschein dafür eine Entschädigungsgrenze vereinbart ist.
Ist eine Betriebsunterbrechung immer enthalten?
Nein. On-Premises, technische Probleme und Cloud-Ausfall sind jeweils nur bei entsprechender Vereinbarung versichert.
Wird die Soforthilfe auf die Versicherungssumme angerechnet?
Laut Bedingungen nicht, und es fällt dafür kein Selbstbehalt an.
Ausgewähltes Partnerangebot
Quellen und Stand
- Hiscox CyberClear Bedingungen 01/2026
- Hiscox Allgemeine Regelungen 01/2019
- Hiscox Informationsblatt zu Versicherungsprodukten, Modulares Produkt 06/2022
- Hiscox Sideletter Cyber-Betriebsunterbrechung mit Tagessatz, On-Premises und Cloud, 10/2022
- Hiscox Mitteilung nach § 19 Abs. 5 VVG
Geprüft am 06.10.2026 anhand der Anbieterunterlagen. Maßgeblich sind allein die Bedingungen und dein bzw. Ihr Versicherungsschein.