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Hiscox CyberClear: Cyberversicherung für Unternehmen im Überblick

Auf dieser Seite beschreiben wir das Produkt Hiscox CyberClear: welche Bausteine enthalten oder optional sind, wo Grenzen liegen und welche Voraussetzungen gelten. Kurz zum Kontext: Eine Cyberversicherung kann Folgen eines Vorfalls abfedern; technische Vorsorge bleibt Voraussetzung.

Hiscox CyberClear

Eigenständige Cyberversicherung für Unternehmen

Versicherer: Hiscox SA, Niederlassung für Deutschland

Versicherte Ereignisse

CyberClear schützt bei vier Gruppen versicherter Ereignisse. Neben Präventions- und Assistance-Leistungen umfasst die Grunddeckung Eigenschäden und eine Cyber-Haftpflicht. Weitere Bausteine gelten nur, wenn sie im Versicherungsschein mit einer Entschädigungsgrenze vereinbart sind.

Auf Cyberschutz.io für Freelancer, kleine Dienstleister, Onlineshops sowie kleine und mittlere Unternehmen.

  1. I.1

    Netzwerksicherheitsverletzung

    Zum Beispiel Hackerangriff, Schadsoftware oder unberechtigter Zugriff auf IT-Systeme.

  2. I.2

    Bedien- und Programmierfehler

    Fehler bei Bedienung oder Programmierung, die zu einem Schaden an Daten oder Systemen führen.

  3. I.3

    Datenrechtsverletzung

    Verletzung von Datenschutz- oder Geheimhaltungspflichten, etwa wenn Kundendaten abfließen.

  4. I.4

    Cyber-Erpressung

    Drohung mit einer Netzwerksicherheits- oder Datenrechtsverletzung, verbunden mit einer Lösegeldforderung.

Leistungen in drei Phasen

Vor dem Vorfall

  • Präventionsleistungen

    Zugriff unabhängig von einem Schadenfall, laut Versicherungsschein-Beiblatt bzw. Kundenportal.

    Ziffer II.1.2

  • Cyber-Krisenplan

    Vorlage, um im Ernstfall strukturiert zu handeln.

    Ziffer II.1.2

  • Cyber-Training für Mitarbeitende

    Schulung für Ihr Team, ergänzt um die Hiscox Business Academy.

    Ziffer II.1.2

Im Verdachts- oder Krisenfall

  • Soforthilfe im Notfall

    Krisendienstleister bei konkreter Risikolage: Experteneinschätzung, Empfehlungen für Sofortmaßnahmen, erste Bewertung. Ohne Selbstbehalt und ohne Anrechnung auf die Versicherungssumme.

    Ziffer II.1.1

  • Krisenmanagement

    Kosten für Krisendienstleister, weitere externe Dienstleister und interne Mehrkosten.

    Ziffer II.2.1

  • IT-Forensik

    Ermittlung von Ursache und Umfang des Vorfalls.

    Ziffer II.2.2

  • Rechtsberatung

    Zum Beispiel zu Melde- und Informationspflichten.

    Ziffer II.2.3

  • Lösegeld bei Cyber-Erpressung

    Ersatz des gezahlten Lösegelds sowie Betreuung bei der Abwicklung.

    Ziffer II.2.9

  • Psychologische Beratung

    Für Mitarbeitende nach einem Cyberereignis, bis zu fünf Sitzungen.

    Ziffer II.2.19

Nach dem Vorfall

  • Wiederherstellung

    Wiederherstellung von Daten und Systemen; für IT-Hardware gilt eine eigene Grenze laut Versicherungsschein.

    Ziffer II.2.5

  • PR-Maßnahmen

    Kosten, um einen Reputationsschaden zu begrenzen.

    Ziffer II.2.4

  • Benachrichtigung und behördliche Meldung

    Benachrichtigung Betroffener, behördliche Meldeverfahren und Callcenter für Rückfragen.

    Ziffer II.2.6

  • Cyber-Haftpflicht

    Erfüllung berechtigter und Abwehr unberechtigter Ansprüche Dritter.

    Ziffer II.3.1

  • Behördliche und rechtliche Unterstützung

    Abwehrkosten in behördlichen Verfahren und Strafrechtsschutz.

    Ziffer II.3.2, II.2.12

  • Sicherheitsanalyse

    Analyse der ausgenutzten Schwachstelle und Empfehlungen zur Verbesserung.

    Ziffer II.2.16

  • Weitere belegte Leistungen

    U. a. Kreditüberwachung für Betroffene, Schadenminderungskosten, Vertragsstrafen gegenüber E-Payment-Dienstleistern und Medienhaftpflicht.

    Ziffer II.2.15, II.2.17, II.3.5, II.3.6

Optional bzw. nur bei entsprechender Vereinbarung im Versicherungsschein

  • Cyber-Diebstahl

    Abfluss von Geldern oder Waren durch eine Netzwerksicherheitsverletzung.

    Ziffer II.2.7

  • Cyber-Betrug / CEO-Fraud

    Fake-President- und Lieferantenbetrug infolge einer Netzwerksicherheitsverletzung; Strafanzeige und Rückholversuch sind Pflicht.

    Ziffer II.2.8

  • E-Discovery

    Herausgabe elektronischer Informationen, etwa nach US-Verfahrensrecht.

    Ziffer II.2.13

  • Forderungsausfall nach Zahlungsmanipulation

    Wenn Kunden wegen gefälschter Bankdaten aus Ihrem Netzwerk an Angreifer zahlen.

    Ziffer II.2.18

Cyber-Betriebsunterbrechung

  • Betriebsunterbrechung On-Premises

    Ertragsausfall, wenn Ihre eigenen IT-Systeme ausfallen – optional ergänzbar um technische Probleme.

    Ziffer II.4.1, II.4.1.4

  • Betriebsunterbrechung bei Cloud-Ausfall

    Ertragsausfall, wenn Systeme eines bezahlten externen Dienstleisters ausfallen.

    Ziffer II.4.2

Für beide Varianten gibt es Sideletter mit pauschaler Tagessatzentschädigung. Sie ersetzen die Regelung der Bedingungen nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind; beim Cloud-Ausfall muss der Dienstleister dann mindestens ISO-27001-zertifiziert oder als Tier-3-Rechenzentrum eingestuft sein. Es gelten zeitlicher Selbstbehalt und Haftzeit laut Versicherungsschein.

Wichtige Grenzen und Voraussetzungen

  • Vor dem Vorfall sind Obliegenheiten zu erfüllen, insbesondere Datensicherung, Patchmanagement und der Umgang mit Altsystemen.
  • Nach einem Vorfall: unverzügliche Anzeige, Weisungen des Versicherers befolgen.
  • Ausgeschlossen sind unter anderem Vorsatz, Krieg und Cyber-Operationen, Ausfälle technischer Infrastruktur, Sach- und Personenschäden sowie Vertragserfüllung.
  • Versicherungssummen, Selbstbehalte und Grenzen ergeben sich aus dem Versicherungsschein.
  • Wahrheitsgemäße Angaben im Antrag sind Pflicht; Verstöße können den Schutz gefährden (§ 19 VVG).

Häufige Fragen

Ist CEO-Fraud automatisch versichert?

Nein. Cyber-Betrug gilt nur, wenn im Versicherungsschein dafür eine Entschädigungsgrenze vereinbart ist.

Ist eine Betriebsunterbrechung immer enthalten?

Nein. On-Premises, technische Probleme und Cloud-Ausfall sind jeweils nur bei entsprechender Vereinbarung versichert.

Wird die Soforthilfe auf die Versicherungssumme angerechnet?

Laut Bedingungen nicht, und es fällt dafür kein Selbstbehalt an.

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Quellen und Stand

  • Hiscox CyberClear Bedingungen 01/2026
  • Hiscox Allgemeine Regelungen 01/2019
  • Hiscox Informationsblatt zu Versicherungsprodukten, Modulares Produkt 06/2022
  • Hiscox Sideletter Cyber-Betriebsunterbrechung mit Tagessatz, On-Premises und Cloud, 10/2022
  • Hiscox Mitteilung nach § 19 Abs. 5 VVG

Geprüft am 06.10.2026 anhand der Anbieterunterlagen. Maßgeblich sind allein die Bedingungen und dein bzw. Ihr Versicherungsschein.