Stand der Meldung: 11.09.2026
Kurzfassung
ENISA hat die erste Betriebsstufe der Single Reporting Platform für Herstellermeldungen gestartet.
Was ist passiert?
ENISA hat die erste Betriebsstufe der Single Reporting Platform gestartet. Sie unterstützt Hersteller bei Meldungen aktiv ausgenutzter Schwachstellen und schwerwiegender Sicherheitsvorfälle. Die einschlägigen Hersteller-Meldepflichten gelten seit dem 11. September 2026; die zentralen weiteren CRA-Anforderungen folgen am 11. Dezember 2027.
Warum ist das relevant?
Mit dem Cyber Resilience Act gelten für Hersteller digitaler Produkte konkrete Meldepflichten. Die Plattform ist der zentrale Meldeweg.
Wer ist besonders betroffen?
Hersteller und Inverkehrbringer von Produkten mit digitalen Elementen – auch kleine Softwareanbieter und Gerätehersteller.
Was bedeutet das für Unternehmen?
Betroffene Hersteller sollten Produktverantwortliche, Meldewege und Fristen anhand offizieller Vorgaben prüfen. Diese Meldung begründet keine pauschale Pflicht für jedes Unternehmen.
Was kann man jetzt konkret tun?
- 1Prüfen, ob eigene Produkte unter den CRA fallen
- 2Internen Ablauf für Schwachstellenmeldungen festlegen
- 3Termin 11. Dezember 2027 für weitere Pflichten vormerken
Redaktionelle Einordnung
Unser Fazit
Für kleine Unternehmen, die selbst digitale Produkte herstellen, ist daraus vor allem abzuleiten, dass Meldepflichten bereits gelten und ein interner Meldeablauf jetzt nötig ist. Für reine Anwender ändert sich unmittelbar wenig.
Quelle
ENISA · Quelldatum
Stand / geprüft am: