Inhalt
Kurzantwort
Eine Cyberversicherung für Unternehmen kombiniert typischerweise drei Teile: Hilfe im Notfall (etwa IT-Forensik und Krisenberatung), eigene Schäden (etwa Datenwiederherstellung oder Betriebsunterbrechung) und Ansprüche Dritter (Cyber-Haftpflicht). Welche Bausteine enthalten sind und in welcher Höhe, unterscheidet sich je nach Anbieter und Vertrag. Maßgeblich sind die Bedingungen und der Versicherungsschein.
Typische Leistungsbereiche
Assistance und Service
Notfallhotline, IT-Forensik zur Analyse und Beweissicherung, Krisenmanagement und PR-Beratung, Rechtsberatung zu Informationspflichten. Der GDV nennt diese Serviceleistungen als Teil einer Standard-Cyberversicherung nach seinen unverbindlichen Musterbedingungen.
Eigenschäden
Kosten der Datenwiederherstellung und Systemrekonstruktion, Benachrichtigungskosten gegenüber Betroffenen sowie – je nach Vertrag – Entschädigung bei Betriebsunterbrechung, etwa über einen vereinbarten Tagessatz oder den Ertragsausfall.
Drittschäden (Cyber-Haftpflicht)
Prüfung und Abwehr von Ansprüchen Dritter sowie Entschädigung berechtigter Forderungen, etwa nach einem Datenleck. Auch Schadenersatz nach DSGVO kann in neueren Musterbedingungen mitversichert sein.
Cyber-Erpressung
Unterstützung und Kosten bei Erpressung, zum Beispiel nach Ransomware – in welchem Umfang, regelt der Vertrag.
Nur soweit vereinbart
Cyber-Betrug (etwa gefälschte Zahlungsanweisungen), Ausfälle bei Cloud-Anbietern oder Dienstleistern und Präventionsleistungen wie Schulungen sind häufig optional oder begrenzt. Nicht automatisch voraussetzen.
Welche Punkte sollte ein Unternehmen vergleichen?
- 1
Versicherte Ereignisse
Welche Vorfälle lösen den Schutz aus – Angriff, Bedienfehler, Datenschutzverletzung?
- 2
Versicherungssumme und Sublimits
Gesamtsumme und Grenzen für einzelne Bausteine.
- 3
Selbstbehalt
Monetär und zeitlich: Ab welcher Stunde der Unterbrechung wird gezahlt?
- 4
Haftzeit
Wie lange wird eine Betriebsunterbrechung längstens entschädigt?
- 5
Betriebsunterbrechung und Cloud
Ist ein Ausfall beim Cloud-Anbieter oder Dienstleister erfasst oder nur die eigene IT?
- 6
Cyber-Betrug
Enthalten, optional oder ausgeschlossen?
- 7
Dienstleisterkosten und Zustimmung
Müssen Sie vorgegebene Krisendienstleister nutzen oder vorher zustimmen lassen?
- 8
Obliegenheiten und Sicherheitsanforderungen
Welche Maßnahmen verlangt der Vertrag vor und nach einem Vorfall?
- 9
Ausschlüsse
Zum Beispiel Krieg, Infrastrukturausfälle oder Vorsatz – Formulierungen unterscheiden sich.
Schritt für Schritt
- 01
Abhängigkeit von IT klären
Wie lange könnte Ihr Betrieb ohne IT, E-Mail oder Onlineshop arbeiten? Daraus ergibt sich die Bedeutung der Betriebsunterbrechung.
- 02
Daten Dritter erfassen
Verarbeiten Sie Kunden-, Patienten- oder Zahlungsdaten? Dann gewinnen Haftpflicht- und Benachrichtigungskosten an Gewicht.
- 03
Dienstleister und Cloud prüfen
Notieren Sie, welche Systeme bei Dritten laufen, und prüfen Sie, ob deren Ausfall versichert wäre.
- 04
Sicherheitsstand ehrlich erheben
Klären Sie Backups, Updates und Zugänge, bevor Sie Antragsfragen beantworten.
- 05
Bedingungen vergleichen
Vergleichen Sie Bausteine, Summen, Selbstbehalte und Obliegenheiten – nicht nur den Beitrag.
Checkliste
- Versicherte Ereignisse und Ausschlüsse sind bekannt.
- Summe, Sublimits und Selbstbehalte passen zum Risiko.
- Haftzeit und zeitlicher Selbstbehalt der Betriebsunterbrechung sind geprüft.
- Cloud- und Dienstleisterausfälle sind geklärt.
- Cyber-Betrug ist eingeschlossen oder bewusst nicht gewählt.
- Obliegenheiten sind bekannt und umgesetzt.
- Ablauf und Hotline im Schadenfall sind im Notfallplan hinterlegt.
Typische Fehler
- Annehmen, Betriebsunterbrechung oder Cyber-Betrug seien immer enthalten.
- Nur die Produktbroschüre lesen, nicht die Bedingungen.
- Cloud-Abhängigkeiten nicht prüfen.
- Obliegenheiten nach Vertragsschluss vergessen.
- Im Schadenfall eigenmächtig Dienstleister beauftragen, obwohl eine Zustimmung nötig ist.
Häufige Fragen
Ist Betriebsunterbrechung immer enthalten?
Nein. Sie ist häufig ein eigener oder optionaler Baustein, mit Haftzeit und zeitlichem Selbstbehalt.
Sind Cloud-Ausfälle versichert?
Nur soweit vereinbart. Manche Verträge erfassen Ausfälle bei Dienstleistern, andere nur die eigene IT.
Was bedeutet Cyber-Haftpflicht?
Der Teil, der Ansprüche Dritter prüft, unberechtigte abwehrt und berechtigte entschädigt, etwa nach einem Datenleck.
Was sind die GDV-Musterbedingungen?
Unverbindliche Vorlagen des Branchenverbands. Versicherer können sie nutzen, aber auch abweichen.
Ersetzt die Versicherung IT-Sicherheit?
Nein. Sie federt finanzielle Folgen ab und setzt meist selbst Sicherheitsmaßnahmen voraus.
Quellen
- GDV – Das leistet eine Cyberversicherung (aktualisiert 21.04.2026)
- GDV – Unverbindliche Musterbedingungen AVB Cyber (Stand 02/2024)
Geprüft am 07.10.2026.
Die Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Versicherungsberatung, Rechtsberatung oder technische Sicherheitsprüfung. Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen, der Versicherungsschein und der konkrete Einzelfall.